Alles rund um deine Mitgliedschaft

Mitgliedsantrag

Du willst aktives oder passives Mitglied im TVZ werden oder dein Kind anmelden? Das freut uns!

So wirst du Mitglied:

  1. Aufnahmeantrag ausdrucken
  2. Antrag ausgefüllt und unterschrieben bei deinem Trainer bzw. deiner Trainerin abgeben oder eingescannt per Mail an die Mitgliederverwaltung schicken

Jahresbeiträge

Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 15. Februar 2014 werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:

Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahre) 25 EUR
Erwachsene (ab 18 Jahre) 60 EUR
Passive Mitglieder 20 EUR
Ehrenmitglieder (ab 75 Jahre und 30 Jahre Mitgliedschaft) frei
Sozialer Härtefall (schriftlicher Antrag) Einzelfallentscheidung

Der Einzug mittels SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt jährlich mittels bargeldlosem Lastschriftverfahren nach den Sommerferien. Beiträge werden gemäß Satzung immer für ein Kalenderjahr, unabhängig vom Datum des Beitritts/Austritts, in voller Höhe fällig.

Rückwirkende Erstattungen von Beiträgen sind nicht möglich. Nähere Informationen rund um das Thema Beiträge findest du hier

Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied

Als Mitglied des TVZ bist du berechtigt, das Vereinsleben mitzugestalten: Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sind in der Jugendversammlung stimmberechtigt.

Die Organisation des Vereins ist in der Satzung und der Jugendordnung geregelt, die Ansprechpartner werden hier vorgestellt.

Um die Mitgliedsbeiträge für dich gering halten zu können und um das Vereinsleben und das gesellschaftliche Leben in Zunsweier zu bereichern, organisiert der TVZ Veranstaltungen und Aktionen oder beteiligt sich z. B. am Dorffest. Damit wir das stemmen können, sind wir auf die Hilfe unserer Mitglieder angewiesen. Deshalb werden wir regelmäßig auf dich zukommen und um Mithilfe bitten.

Alle Änderungen der Mitgliedsdaten (wie Anschrift, Bankverbindungen etc.) sind über das Formular umgehend der Mitgliederverwaltung mitzuteilen.

Kündigung

Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann immer nur mit Wirkung zum Jahreswechsel erfolgen. Bitte beachte, dass die Kündigung hierfür laut §4 (4) der Satzung in schriftlicher Form bis spätestens zum 30.11. beim Vorstand oder der Mitgliederverwaltung vorliegen muss. Für das Kalenderjahr, in welchem der Austritt erfolgt, ist der Beitrag in voller Höhe zu leisten. Auf eine anteilige Erstattung besteht kein Anspruch.

Datenverarbeitung und Datenschutz

Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß der Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind der Datenschutzordnung zu entnehmen.